
Ihre Rechte – unser Ziel
Ihre Rechte
–
unser Ziel
Wie ein Sprinter an der Startlinie – bestens vorbereitet, entschlossen und mit dem Ziel im Fokus – stehen wir bereit, für unsere Klienten ins Rennen zu gehen.

Dies ist unsere Überzeugung und der Anspruch, mit dem wir unseren Beruf leben. Für Ihre Interessen gehen wir entschlossen vor, setzen unser gesamtes Können und unsere langjährige Erfahrung ein.
Denn Ihre Rechte sind unser Ziel – und dieses wollen wir für Sie erreichen.
DERUNGS LEGAL ist ihre Anwaltskanzlei in Zürich für Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsvermittlung, Sportrecht und Prozessführung mit nationaler und internationaler Ausrichtung.
Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Klienten finden Sie bei uns kompetente, lösungsorientierte und kosteneffiziente Rechtsberatung.
Besonders spezialisiert sind wir im Bereich des Sportrechts – wir vertreten Athleten, Spieler und Trainer, Spielervermittler, Athleten-Manager und Investoren, Vereine, Verbände und Veranstalter bei der Vertragsgestaltung sowie in rechtlichen Streitigkeiten vor Zivil- und Schiedsgerichten.
News
19./20. Februar 2026
Vitus Derungs hat an der FIFA Legal Annual Review 2026 in Budapest teilgenommen und dabei Referate verfolgt zu den Auswirkungen aktueller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs auf das Fussballrecht, zur Rechtsprechung des FIFA Football Tribunal, des Court of Arbitration for Sport (CAS) und des Schweizerischen Bundesgerichts sowie zu neuen Entwicklungen im FIFA Reglement über den Status und Transfer von Spielern.
20. Januar 2026
Ein europäischer Klub unternahm nicht das Notwendige, um die Aufenthaltsbewilligung seines afrikanischen Spielers zu verlängern. So konnte dieser nach einem Urlaub in Afrika nicht mehr nach Europa zurückkehren. Der Klub kündigte daraufhin einseitig den Arbeitsvertrag mit der Begründung, der Spieler habe den Vertrag gebrochen, da er nach den Ferien nicht zum Klub zurückgekehrt sei, um seine Pflicht zur Arbeitsleistung zu erbringen.
Die Dispute Resolution Chamber des FIFA Football Tribunal beurteilte das Verhalten des Klubs als Bruch des Arbeitsvertrags und sprach dem von uns vertretenen Spieler eine Entschädigung im Umfang des Restlaufwerts des Vertrags abzüglich seines Verdiensts aus einem später mit einem neuen Klub unterzeichneten Arbeitsvertrag zu.
20./21. November 2025
RA Dr. Vitus Derungs war zu Gast an der Internationalen Sportrechtskonferenz des Italienischen Sportjuristenvereins (AIAS) in Neapel.
An der zweitägigen Konferenz wurden die aktuellsten Themen aus der Welt des Sportrechts behandelt, insbesondere zum Doping-Recht, zum Einfluss internationaler Gerichtsentscheide – Seraing, Diarra, Semenya – auf das Sportrecht und zur neuesten Rechtsprechung des FIFA Football Tribunals, des Court of Arbitration for Sport (CAS) und des Schweizer Bundesgerichts in Schiedsbeschwerden.
18. November 2025
Ein weiterer toller Event der Zürcher Sportjuristen, diesmal bei beim Sportamt der Stadt Zürich im Stadion Letzigrund.
Als Gäste durften wir den Stadtrat und Vorsteher des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich, Filippo Leutenegger, sowie den Direktor des Sportdepartements, RA Urs Schmidig begrüssen. Im Rahmen eines Livetalks gaben die beiden Gäste einen spannenden Einblick in die Struktur des Sportamts, die Organisation von Sport-Grossanlässen in Zürich – beispielsweise die UCI Rad WM 2024, die UEFA Frauen Fussball EM 2024 oder die bevorstehende IIHF Eishockey WM 2026 – und die unendliche Geschichte des Neubaus des Stadion Hardturm.
Schliesslich durften wir den Abend bei einem Apero Riche und guten Gesprächen unter Kolleginnen und Kollegen im VIP-Bereich des Stadion Letzigrund gemütlich ausklingen lassen.
14. November 2025
Vor der Dispute Resolution Chamber (DRC) des FIFA Football Tribunal konnten wir erfolgreich einen asiatischen Fussballklub gegen die Klage eines Spielers verteidigen, der ein Verfahren gegen den Klub auf der Basis eines Vertragsangebots eingeleitet hatte.
Da wir nachweisen konnten, dass das Vertragsangebot von den Parteien nicht als bindend angesehen wurde, wurde die Klage des Spielers als unbegründet eingestuft und vollständig abgewiesen.